Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Dezember 2004
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die dauerhafte Überlassung
von Standardsoftware nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen
Vertrages.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die von uns in Werbematerialien oder im Internet bereitgestellten Angaben
zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen sind unverbindliche Aufforderungen
zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden (= invitatio ad offerendum). Bestellungen
des Kunden – gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt – werden
als Angebot im Sinne des § 145 BGB gewertet. Sofern der bestellende Kunde
nicht innerhalb von 14 Tagen Nachricht von uns erhält – gleich ob
gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt – haben
wir das Angebot abgelehnt.
(2) Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung,
durch Übersendung der Rechnung, durch Entgegennahme bzw. Nutzung des Softwarepaketes
oder durch sonstige Bewirkung der Leistung zustande. Wünscht der Kunde
zusätzliche Leistungen, so hat er ein neues Angebot abzugeben oder den
Verwender um Erweiterung des bestehenden Vertrages zu ersuchen.
(3) Hinsichtlich der Erstellung von Individualsoftware bedarf es gesonderter
vertraglicher Vereinbarungen.
§ 3 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an der Software. Er ist berechtigt, die Software nur auf einem
Computer einzusetzen (Einzellizenz), es sei denn, er erwirbt eine Netzwerklizenz.
Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Arbeitsspeicher
(RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (z.B. Festplatte) installiert ist.
(2) Im übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69a ff. UrhG) ergänzende Anwendung.
(3) Der genaue Umfang der Rechte und Pflichten aus der Überlassung des
Nutzungsrechtes ist in der mit dem Kunden getroffenen „Lizenzvereinbarung“ niedergelegt,
die Bestandteil jedes Vertrages ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt,
gelten unsere Preise „ab Werk“. Unseren Preisen wird die gesetzliche
Mehrwertsteuer noch hinzugerechnet und in der jeweiligen Rechnung gesondert
ausgewiesen.
(2) Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung
des Rechnungsbetrages auf unserem Geschäftskonto maßgeblich.
(3) Wir behalten uns vor, Zahlungen durch Lastschrifteinzug abzulehnen oder
gegebenenfalls eine Bonitätsprüfung hinsichtlich des Kunden durchzuführen.
Gebühren für Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.
(4) Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nicht akzeptiert.
(5) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten.
(6) Ratenzahlungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung
akzeptiert.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Ist der Kunde Unternehmer ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts
nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht.
(8) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den gesetzlich festgesetzten Verzugszins zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen größeren Verzugsschaden
infolge einer Inanspruchnahme von Bankkredit zu höheren Konditionen nachzuweisen,
können wir diesen geltend machen.
§ 5 Gewährleistung / Haftung für Mängel
(1) Die Herstellung sämtlicher Produkte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt;
die Software ist unter Beachtung anerkannter Programmierregeln erstellt worden.
Unser Haus ist sich jedoch dessen bewusst, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter
allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeiten. Es wird insoweit nur eine
in den zugehörigen Produktinformationen zutreffende Beschreibung und die
dort aufgeführte Einsatzfähigkeit gewährleistet. Es besteht
keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprodukt den individuellen
Anforderungen des Kunden genügt.
(2) Bei Vorliegen eines Mangels haften wir nach
den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen
ergeben. Offensichtliche Mängel sind uns gegenüber
innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt
die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte.
Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie
für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(3) Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels
die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(4) Die Verjaehrungsfrist beginnt mit Gefahrenuebergang.
(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§
6 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt
ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen
wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286
BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche
innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei
Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns
gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Produkte hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe
der für eine Intervention (Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO)
notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen
sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die
Dritten auf die an den Produkten bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten
einer Intervention des Verwenders trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht
in der Lage ist, diese zu erstatten.
(3) Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung
/ Weitervermietung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte schon
jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten
Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit
ab.
(4) Bei einer Weiterverarbeitung, Umbildung oder Verbindung (mit einer anderen
Sache) der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte erwerben wir unmittelbar
Eigentum an der hergestellten Sache.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den
Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer
Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§
8 Besondere Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Für die Installation der Software ist ausschließlich die in
der Dokumentation angegebene Installationsanleitung maßgeblich. Es obliegt
dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der
Installation notwendigen Systemvoraussetzungen (Hardware oder sonstige Software)
bereitzustellen.
(2) Der Kunde darf die Software nur vollständig, so wie sie ihm übergeben
wurde, also den Originaldatenträger einschließlich der Dokumentation
und nur unter gleichzeitiger Mitübertragung der Nutzungsrechte, an Dritte
weitergeben.
(3) Eine Übertragung des Programms durch Überspielen, gleich welcher
Form, ist unzulässig.
(4) Im Falle der Weitergabe an Dritte sind sämtliche Sicherungskopien,
die der Kunde zulässigerweise angefertigt hat, zu vernichten oder mit
zu übergeben.
§ 9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber
uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 10 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt, ist Erfüllungs-
und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige
Gericht.
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